LEISTUNGEN UND RECHTSGEBIETE


Familienrecht – Verkehrsrecht – Arbeitsrecht – Mediation

Seit 1999 bin ich als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen. Somit bin ich seit über 20 Jahren Ihre Expertin in diesem Bereich!

 

Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihre Ansprechpartnerin, wenn Sie vor der Entscheidung stehen, sich zu trennen oder sich bereits getrennt haben. Fragen im Zusammenhang mit Kindesunterhalt, Getrenntlebensunterhalt oder/und Nachscheidungsunterhalt brauchen ebenso Antworten, wie die Frage, wie der Umgang mit den Kindern gestaltet wird oder ob das Wechselmodell praktizierbar ist.

Was passiert mit dem Haus? Was passiert mit dem Auto? Wie wird das Vermögen auseinandergesetzt? Wer haftet für die Schulden?

Eine Trennung ist die Krise im Leben, zu deren Bewältigung es nicht nur juristischen Beistandes bedarf, sondern auch ein Mandatsverhältnis, das von Vertrauen geprägt ist, in dem der Mandant sich mit seinen Problemen und Sorgen ernst genommen fühlt und Perspektiven für die neue Lebenssituation entwickelt werden.

Seit 1993 reguliere ich kompetent und zuverlässig Verkehrsunfälle für meine Mandanten. Sie können auf meine fast dreißigjährige Berufserfahrung im Verkehrsrecht und die damit einhergehende besondere Expertise im Verkehrsrecht vertrauen!

Der Schaden am Pkw, Motorrad oder Rad muss festgestellt werden. Reicht ein Kostenvoranschlag oder muss ein Gutachter beauftragt werden? Wird das Fahrzeug repariert oder ein Ersatzfahrzeug angeschafft? Soll ein Mietwagen genommen werden oder Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden? Was ist mit Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden?


All diese Fragen werde ich Ihnen als Ihr Anwalt für Familienrecht verständlich und juristisch fundiert beantworten.


Im Bußgeldverfahren lege ich Einspruch für Sie ein und vertrete Sie im Ordnungswidrigkeitsverfahren ebenso wie im Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Alkohol-/Drogenfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung) mit den Folgen Fahrverbot und Führerscheinentzug.

Hier werde ich für Sie als Arbeitsnehmer tätig, wenn Sie Schwierigkeiten am Arbeitsplatz haben, Fragen zur Vertragsgestaltung und Abfindungsregeln, eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erforderlich wird.

Mediation kann in vielen Konflikten ein Weg zur Lösung des Problems sein. Mit Hilfe der Mediation gelingt den Parteien häufig, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Dies gelingt, wenn die Grundprinzipien der Mediation beachtet werden:

Offenheit und Informiertheit

Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über die entscheidungserheblichen Vorgänge und Fakten. Sie verpflichten sich, entsprechende Auskünfte zu erteilen und diese zu belegen.


Vertraulichkeit

Die Konfliktparteien und die Mediatorin können sich untereinander zur Verschwiegenheit über die Inhalte und Ergebnisse der Mediation verpflichten.



Allparteilichkeit

Die Mediatorin nimmt die Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien gleichermaßen wahr.


Eigenverantwortung/Autonomie

Die Konfliktparteien müssen in einem Mediationsprozess ihre Interessen und Befugnisse selbst wahrnehmen können.



Freiwilligkeit

Das Mediationsverfahren kann von den Konfliktparteien jederzeit beendet werden.

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