Der neue Bußgeldkatalog 2021

Okt. 19, 2021

Lange wurde eine Änderung des Bußgeldkatalogs bereits diskutiert, jetzt ist die Reform da! Was sich geändert hat habe ich Ihnen als Ihre Anwältin für Verkehrsrecht in Schweinfurt im Folgenden aufbereitet.

 

Überblick

 

Die erste Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) aus dem Jahr 2020 ist infolge eines Verstoßes gegen das Zitiergebot und damit aufgrund eines Formfehlers für unwirksam erklärt worden. Nunmehr hat der Bundesrat am 8.10.2021 einem neuerlichen Entwurf für eine BKatV-Novelle zugestimmt, so dass diese am 19.10.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet werden konnte (BGBL 2021 I, S. 4688 ff.). Ziel der Novelle ist die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr allgemein, insbesondere für den Rad- und Fußverkehr.

Die BKatV-Novelle tritt am 9.11.2021 in Kraft (BGBL 2021 I, S. 4703). Welche verschärften Buß- und Verwarngelder gelten ab dann? Lohnt sich die Einschaltung eines Anwalt für Verkehrsrecht in Schweinfurt?

 

Geschwindigkeitsverstöße

 

Für PkW bis 3,5t sind neuerdings Bußgelder zwischen 20 € (bis zu 10 km/h zu schnell, außerorts) bis 800 € (mehr als 70 km/h zu schnell, innerorts) möglich.

Fahren Sie bspw. 20 km/h zu schnell, kostet Sie das in der Regel  70 €  (innerorts) bzw.  60 €  (außerorts). Ab 21 bis 25 km/h zu schnell wird bereits ein Bußgeld in Höhe von  115 € (innerorts) bzw.  100 €  (außerorts) fällig. Ab 26 km/h zu schnell beträgt das Bußgeld innerorts min. 180 € , außerorts min. 150 €

Einen guten Überblick bietet die detaillierte  Übersicht des BMVI , in welcher die jeweiligen Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße tabellarisch aufbereitet werden.

Als Ihre Anwältin für Verkehrsrecht in Schweinfurt helfe ich Ihnen, sich gegen Geldbußen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Wehr zu setzen.

 

Parken und Halten

 

Auch die Buß- und Verwarngelder für verbotswidriges Parken und Halten wurden verschärft, so dass sich die Einschaltung eines Anwalts für Verkehrsrecht im Einzelfall lohnen kann. Hier ein kurzer Überblick:

  • Geldbuße bis zu 110 € für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen, unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe
  • Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister ( "Punkt in Flensburg" ) bei schwereren Verstößen
  • Gelbuße in Höhe von 55 € für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Autos 
  • 25 € für allgemeine Halt- und Parkverstöße

 

Rettungsgasse

 

Infolge der unerlaubten Nutzung einer Rettungsgasse sowie aufgrund des Nichtbildens einer solchen drohen Bußgelder in Höhe von 200 € bis 320 € sow ein Monat Fahrverbot. Hinzu kommt die Eintragung von zwei Punkten in Flensburg.

 

Zusammenfassung

 

Die BKatV-Novelle 2021 bringt erhebliche Verschärfungen der Buß- und Verwarngelder mit sich. Sie tritt zum 9.11.2021 in Kraft. Es lohnt sich, einen Überblick über die Neuregelungen zu gewinnen und die eigenen Verhaltensweisen ggf. anzupassen. Auch die Einschaltung eines Anwalt für Verkehrsrecht kann im Einzelfall sinnvoll sein.

 

Weitere Informationen zur BKatV-Novelle 2021 erhalten sie auf den Seiten des BMVI und des ADAC.

08 Nov., 2021
Kann ich mich an einen Anwalt für Familienrecht in Schweinfurt wenden, wenn ich rechtlich gegen Corona-Schutzmaßnahmen vorgehen möchte? Darf das Familiengericht die Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen überprüfen? Nein. Das bestätigte der BGH erst kürzlich in Übereinstimmung mit dem BVerwG.
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